Förderprogramm zur „Sanierung kommunaler Sportstätten“
18.10.2025 Bund startet Förderprogramm zur „Sanierung kommunaler Sportstätten“.
Sanierungsstau angehen und neue Rahmenbedingungen schaffen
Der Bund hat 333 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für die Sanierung kommunaler Sportstätten veranschlagt. Jetzt gilt es daher, rasch die notwendige Interessenbekundung einzureichen – und zwar bis zum 15. Januar 2026. Das Ganze geht digital über easy-Online (https://foerderportal.bund.de/easyonline/)
Antragsberechtigt sind hier allerdings nur Kommunen, also Städte, Gemeinden und Landkreise. Vereine können Projekte vorschlagen, aber die Kommune muss den Antrag stellen.
Energetische Sanierung im Fokus
Fördergegenstand sind „bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.“[1]
Haushaltsausschuss wählt aus
Wenn das Interessenbekundungsverfahren abgeschlossen ist, wählt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags Projekte für die Förderung aus. Ausgewählte Kommunen werden informiert und aufgefordert, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Jetzt handeln
Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden, siehe HIER
Ab dem 3. November wird eine Telefon-Hotline für Fragen zum Projektaufruf freigeschaltet. Zudem ist beabsichtigt, eine digitale Informationsveranstaltung durchzuführen.
Deshalb jetzt aktiv werden und Sanierungsstau angehen!
Nochmal kurz zusammengefasst:
Rahmenbedingungen
- Gesamtvolumen: 1 Mrd. € bis 2029 (erste Tranche: 333 Mio. € für 2025/26)
- Antragsstart: 10. November 2025 über das Portal easy-Online
- Frist für Projektskizzen: 15. Januar 2026
- Förderhöhe:
- Mindestens: 250.000 €
- Maximal: 8 Mio. € pro Projekt
- Förderquote:
- Standard: bis 45 %
- Finanzschwache Kommunen: bis 75 %
- Antragsberechtigt: Nur Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise). Vereine können Projekte vorschlagen, aber nicht selbst beantragen.
Förderfähige Maßnahmen
- Sanierung und Modernisierung von:
- Sporthallen, Schwimmbädern, Freibädern
- Sportfreianlagen (z. B. Kunstrasenplätze)
- Energetische Sanierung ist Pflicht
- Gebäude müssen nach Abschluss mindestens Effizienzgebäude-Standard 70 erreichen
- Neubauten (nur in Ausnahmefällen): Effizienzgebäude 55, 100 % erneuerbare Wärmeversorgung
- Barrierefreiheit und Klimaschutzmaßnahmen sind förderfähig
- Ersatzneubauten nur, wenn nachweislich wirtschaftlicher als Sanierung.
Antragsverfahren
- Projektskizze einreichen (bis 15.01.2026) über easy-Online
- Prüfung durch BBSR, Auswahl durch Haushaltsausschuss des Bundestages
- Zuwendungsbescheid nach § 44 BHO
- Baubeginn erst nach Bewilligung
- Verwendungsnachweis nach Abschluss.
Besonderheiten
- Programm ist Teil der „Sportmilliarde“ – Ziel: Abbau des Sanierungsstaus, Förderung von Nachhaltigkeit und sozialer Infrastruktur
- Bürokratieabbau: vereinfachte Richtlinien, digitale Antragstellung
- Kombination mit Landesprogrammen möglich (z. B. „Sportland Hessen“).[2]
[1] Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, 16.10.2025: Aufruf Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html
[2] OpenAI GPT-5 am 18.10.2025 | Sebastian Leitner
Im Falle der Fälle: Tätigkeit als Sachverständiger
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